ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Unseren sämtlichen - auch künftigen - Lieferungen und Leistungen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichungen und Ergänzungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, sofern wir nicht schriftlich zugestimmt haben.

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der Kosten für Versand und Transportversicherung, sowie zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, im Ausland zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und den jeweiligen Steuern.

3. Lieferzeit, Abwicklung von Lieferungen
Liefertermine und - fristen sind für uns unverbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall schriftlich bestätigt worden. Ausgenommen im letzten Fall berechtigt die Überschreitung den Kunden nicht zu irgendwelchen Ansprüchen.

Der Kunde ist verpflichtet innerhalb der vereinbarten Lieferzeit, oder in einem angemessenen Zeitrahmen die Ware abzunehmen. Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so ist SEMA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für entstandene Kosten (z.B. Aufwendungen, Frachten, Beschädigungen, Abnutzung und Wertverluste) zu verlangen.

Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, unsere Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrung und sonstige unvorhersehbare Störungen. Sobald uns die Auswirkungen eines solchen Ereignisses bekannt sind, werden wir dem Kunden davon Mitteilung machen und erklären, ob wir vom Vertrag zurücktreten, oder innerhalb welcher Frist wir voraussichtlich liefern können. Dies betrifft auch unsere Selbstbelieferung.

Wir behalten uns vor, vereinbarte Lieferungen in Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen. Berechnet wird jeweils nur der Wert der Teillieferung.

4. Gefahrenübergang, Haftung
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Haus verlässt bzw. wir die Ware ausgeliefert oder unsere Leistung erbracht haben. Bei etwaigen Rücksendungen trägt der Kunde das Risiko und eventuell entstehende Kosten.

Der Kunde haftet gegenüber der SEMA für die gesamte überlassene Ware bis zur vollständigen Bezahlung. Beschädigungen, Abnutzung und Wertverluste gehen zu Lasten des Kunden.

5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Andere Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

6. Gewährleistung
Mängelrügen sind vom Kunden innerhalb einer Woche, bei versteckten Mängeln innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware oder Datenträger schriftlich zu erheben. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall die Einhaltung der Richtlinien zur ordnungsgemäßen Anwendung des Herstellers.

Zur Nachbesserung hat der Kunde die Fehlerbeschreibung, den Originaldatenträger und alle für uns notwendigen Informationen zu beschaffen und zusammen mit den betreffenden Anlageteilen an uns zu senden, wobei entstehende Transportkosten vom Kunden zu tragen sind. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Garantiebedingungen der Herstellerfirma.

Für Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass diese unterbrechungs- oder fehlerfrei arbeitet und dass enthaltene Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Kunden entsprechen. Bei Softwarefehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden wir den Fehler - soweit wir zu seiner Beseitigung in der Lage sind - je nach seiner Bedeutung durch die Installation einer anderen Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder Vermeidung der Auswirkung des Fehlers beseitigen.

Für Software, welche nicht von uns geliefert wurde, oder die durch den Kunden oder Dritte geändert wurde, übernehmen wir keinerlei Gewährleistung.

Der Kunde hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeder Gewährleistungspflicht befreit.

Für den Fall, dass durch Nachbesserung und / oder Ersatzteillieferung ein von uns zu vertretender Mangel nicht beseitigt wird, kann der Kunde die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Haftung
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, ist jegliche Haftung unsererseits, einschl. einer Haftung für Folgeschäden oder unmittelbare Schäden, ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

8. Nebenabreden
Alle Zusagen und Verabredungen, auch telefonische und telegrafische oder fernschriftliche Vereinbarungen, die mit einer oder mehreren Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen oder über dieselbe hinausgehen, sowie Änderungen aller Art, insbesondere der Zahlungsbedingungen, bedürfen, wenn sie gelten sollen, einer ausdrück-lichen schriftlichen Bestätigung unsererseits. Dies gilt insbesondere für alle mündlichen Nebenabreden. Dies gilt auch für Änderungen oder Ausschluss unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige allgemeine Einkaufsbedingungen seitens des Bestellers sind für uns unbeachtlich, wenn sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, die im Zweifel Vorrang haben. Einseitige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch die Besteller sind unzulässig und für uns unverbindlich.

9. Programmänderungen
Kundenspezifische Programmänderungen können nur nach schriftlicher Vereinbarung und auf Grundlage eines schriftlichen Pflichtenheftes, das von beiden Seiten unterzeichnet wurde, durchgeführt werden. Programmänderungen auf Wunsch des Kunden werden gesondert berechnet.

10. Eigentumsvorbehalt, Rücknahme
An sämtlichen Waren behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Werden von uns gelieferte, unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache. Die entstandene neue Sache gilt als unsere Vorhaltsware. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware bzw. der aus einer Vereinigung entstandenen Ware erst nach vollständiger Bezahlung berechtigt.

Bei Rücknahme aufgrund der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder sonstigen vereinbarten Rücknahmen haftet der Kunde für das Risiko und entstehende Kosten der Rücknahme.

Die SEMA GmbH behält sich das Recht vor, eine unbeschränkte Freischaltung der erworbenen Lizenz(en) erst nach vollständiger Bezahlung vorzunehmen.

11. Vorbehaltsklausel
SEMA behält sich bei verspäteter bzw. Nichtzahlung der Vergütung das Recht vor, die Erbringung der Pflege- und Betreuungsleistung(en) teilweise oder ganz einzustellen. Diese Einschränkung befreit den Anwender nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung.

12. Copyright
Es ist nicht erlaubt, Software außer zur Datensicherung zu kopieren oder an Dritte zur weiteren gewerblichen Nutzung weiterzugeben oder diese Dritten zur gewerblichen Nutzung in sonst einer Form zugänglich zu machen. Für entsprechende Zuwiderhandlungen wird der Lizenznehmer haftbar gemacht. In diesem Falle sind wir jeweils berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5000,- EUR zu verlangen, davon unabhängig wird jeder Verstoß strafrechtlich verfolgt.

Soweit wir Open-Source-Komponenten ausliefern, gelten für diese Open-Source-Komponenten die jeweils einschlägigen Open-Source-Lizenzbedingungen. Soweit unsere Software LGPL-Komponenten beinhaltet, dürfen Sie diejenigen Teile der Software bearbeiten, die LGPL-Komponenten beinhalten und zu Zwecken der Fehlerbehebung dieser Bearbeitungen auch dekompilieren.


13. Ausfuhrgenehmigung
Die von uns gelieferten Waren unterliegen der Ausfuhrkontrollbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde haftet bei Nichteinhaltung der einschlägigen Ausfuhrbestimmungen bei einer Wiederveräußerung.


14. Gerichtsstand - Erfüllungsort - Rechtswahl
Als Gerichtsstand wird unser Geschäftssitz in Deutschland, Wildpoldsried, somit Kempten/Allgäu (Bundesrepublik Deutschland) vereinbart. SEMA ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht bzw. Gericht seines Firmensitzes zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort.


15. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind so auszulegen bzw. zu ändern oder ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.   

Download

AGB SEMA GmbH | 65 KB
Stand Juli 2019